Treppen nach DIN 18065 – Maße, Vorschriften, Sicherheit

Treppen nach DIN 18065 – Maße, Vorschriften, Sicherheit

In Deutschland regelt die DIN 18065 die wichtigsten Anforderungen an Treppen. Sie legt Maße, Konstruktionsregeln und Sicherheitsvorgaben fest – sowohl für Wohngebäude als auch für gewerblich genutzte Gebäude. Wer hier sauber plant, spart nicht nur Kosten, sondern vermeidet spätere Nachbesserungen oder Bauverzögerungen.

Wo gilt die DIN 18065?

Die DIN 18065 ist keine Gesetzesnorm – aber sie ist in den Landesbauordnungen verbindlich eingebunden. Das bedeutet: Wer eine bauliche Anlage mit Treppe errichtet, muss sich in aller Regel an ihre Vorgaben halten.

Die wichtigsten Maße laut DIN:

  • Auftritt (Trittfläche): mindestens 26 cm bei notwendigen Treppen
  • Steigung (Höhenmaß pro Stufe): zwischen 14 cm und 19 cm
  • Steigungsmaßregel: 2 × Steigung + Auftritt = 60–66 cm (ideal: 63 cm)
  • Laufbreite: mindestens 80 cm, empfohlen 90–100 cm
  • Kopfhöhe: mindestens 2,00 m frei über der Lauflinie
  • Geländerhöhe: mindestens 90 cm, bei Absturzhöhen über 12 m = 110 cm

Was bedeutet „notwendige Treppe“?

Eine notwendige Treppe ist bauordnungsrechtlich erforderlich, z. B. als Fluchtweg oder zur Verbindung mehrerer Etagen. Für diese Treppen gelten strengere Regeln. Nebenmaßtiefe, Steigungen und Breiten sind hier zwingend einzuhalten.

Sonderfälle:

  • Wohnungstreppen: Etwas mehr Toleranz bei Maßen möglich
  • Spindel- und Raumspartreppen: Gilt nur, wenn kein anderer Weg realisierbar ist

Fazit:

Eine fachgerechte Treppenplanung orientiert sich immer an der DIN 18065 – besonders bei Neubauten und Umnutzungen. Unsere Treppenberatung zeigt Ihnen, wie Sie die wichtigsten Normpunkte im Blick behalten und zeigt Ihnen frühzeitig mögliche Konflikte auf.


Beispiel-Tabelle DIN 18065 mit Laufbreite und Steigung


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