Raumspartreppen & Sonderlösungen – Was ist erlaubt, was sinnvoll?
Raumspartreppen & Sonderlösungen – Was ist erlaubt, was sinnvoll?
In engen Wohnungen, Dachgeschossen oder bei nachträglichem Ausbau sind normale Treppen oft nicht möglich. Hier kommen Raumspartreppen, Spindeltreppen oder steile Nebentreppen ins Spiel. Doch nicht alles, was technisch machbar ist, ist auch erlaubt oder empfehlenswert. Hier sind die wichtigsten Hinweise.
Was sind Raumspartreppen?
Raumspartreppen sind Treppen mit reduzierter Laufbreite, steilerem Anstieg oder wechselseitigen Auftritten („Schiffstreppe“). Sie sind speziell für beengte Platzverhältnisse gedacht – z. B. für Dachböden, Galerien oder Lagerräume.
Rechtliche Einschränkungen
- Raumspartreppen dürfen nicht als notwendige Treppe gelten (Fluchtweg, Hauptverbindung)
- Sie sind nur zulässig, wenn kein anderer Treppentyp möglich ist
- Sie unterliegen **nicht** der vollen DIN 18065, müssen aber sicher begehbar sein
Was ist bei der Planung wichtig?
- Max. Steigung: ca. 21–24 cm
- Auftritt mind. 18–20 cm (besser mehr)
- Handlauf unbedingt erforderlich
- Kopfhöhe: auch hier mind. 2,00 m
Alternative Sonderlösungen
- Spindeltreppe: platzsparend, aber schwierig zu möblieren
- Leiterähnliche Treppen: nur für Speicher oder technische Zugänge
- Hubtreppen oder Faltmechanismen: für temporäre Nutzung (z. B. Bühne, Hochbett)
Wann ist eine Raumspartreppe sinnvoll?
Nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt – z. B. bei bereits vorhandenen Deckenöffnungen oder engen Grundrissen. Für dauerhafte, alltägliche Nutzung sind sie kaum geeignet.
Fazit:
Raumspartreppen sind keine Dauerlösung – aber in Einzelfällen ein Kompromiss. Unsere Treppenberatung hilft Ihnen, Alternativen abzuwägen und die sicherste Lösung für Ihre Wohnsituation zu finden.