Es sind zwei grundsätzliche Fälle der Treppengestaltung zu unterscheiden. Entweder die oberste Stufe der Treppe endet auf der gleichen Höhe wie der Fußboden oben, oder aber die oberste Stufe der Treppe endet eine Steigung vor dem Fußboden

Stufen zu Steigung

Im ersten Fall geben die Werbebroschüren z.B. Stufe/Steigung 13/13 an, im zweiten Fall z.B. Stufe/Steigung 12/13.

Um die erforderliche Steigungshöhe der Stufen rein rechnerisch zu ermitteln, ist es erforderlich, die Geschosshöhe durch die Anzahl der Steigungen zu teilen.

Es gibt Treppenmodelle, bei denen die Steigungshöhen der Stufen fest vorgegeben ist, und es gibt Treppenmodelle, bei denen die Anpassung an die Geschosshöhe durch die Variation der Steigungshöhe der Stufen erfolgt. Bei den Treppen, bei denen die Steigungshöhe der Stufen fest vorgegeben ist und eine Anpassung an die Geschosshöhe durch das Kürzen der Wangen erfolgt, ergibt sich nach dem Kürzen, dass eine Steigung und zwar häufig die oberste, ein wenig von den anderen abweicht. Hierzu ein Beispiel:

Angenommen, die Geschosshöhe beträgt 2,75 m, und es wird eine Raumspartreppe gekauft mit einer angegebenen Geschosshöhe von z.B. 2,85 m – 15 Steigungen und einer Steigung pro Stufe von 19 cm, bei der die Wangen auf die gewünschte Geschosshöhe zu kürzen sind. In diesem Fall werden die Wangen entsprechend der Montageanleitung so gekürzt, dass die unterste Steigung nicht mehr 19 cm hat, sondern nur noch 14 cm.

Kürzen der Treppe

Anders sieht es bei Treppen aus, deren Anpassung an die Geschosshöhe durch die Variation des Stufenwinkels zu den Wangen erfolgt (siehe hierzu auch Kapitel 4.2.1, Tabelle 4-1) oder aber bei Mittelholmtreppen. In diesen Fällen wird die Steigungshöhe wie in Kapitel 4.2.3 beschrieben pro Stufe an die Geschosshöhe angepasst. D.h. die Steigungshöhe pro Stufe bleibt über den gesamten Treppenlauf konstant.